Erb- und Familienrecht

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Beratung im Erbrecht, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten oder im Todesfall sowie damit im Zusammenhang stehenden Bereichen des Familienrechts, wie Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vorsorgevollmachten.

  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Anträge zur Erteilung von Erbscheinen, europäischen Nachlasszeugnissen und Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Schenkungsverträge als vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Gründung von Stiftungen